Das Seeufer gehört der Bevölkerung!

Vor ziemlich genau 50 Jahren, am Nachmittag des 5. August 1973, betraten 50 junge Bielerinnen und Bieler ein privates Grundstück am Bielersee, liessen sich zu einem Pick-Nick nieder und benützten die Gelegenheit zum Baden. Mit Flugblättern hatten die Demonstrantinnen und Demonstranten der Bevölkerung ihre Aktion erläutert – sie basierte auf der Forderung «Das Seeufer gehört der Bevölkerung!»

Das Vorgehen der jungen Bielerinnen und Bieler war nicht ganz legal, aber gewaltfrei. Und vor allem griff es ein Anliegen auf, das schon wenige Jahre später mehrheitsfähig war: Am 18. März 1983 wurde die kantonale Gesetzesinitiative der Sozialdemokratischen Partei für öffentlich zugängliche See- und Flussufer eingereicht, 1983 wurde diese Initiative von einer Mehrheit der Stimmenden im Kanton Bern angenommen.

Seither macht das Anliegen, die See- und Flussufer der Bevölkerung zugänglich zu machen, langsame, aber stetige Fortschritte. Am Bieler Nordufer jedoch harzte es. Das Seeuferweg-Vorhaben der Stadt aus dem Jahr 1991 hatte jahrelang mit Einsprachen zu kämpfen. Und im Jahr 2004, als der Weg zur Verwirklichung des Projekts endlich frei war, verzichtete der damalige Baudirektor überraschend auf die Umsetzung.

Darauf verlangte unser Stadtrat Marc Arnold die Projektierung eines Seeuferwegs zwischen dem Strandboden und der Gemeindegrenze mit Tüscherz. 2012 gelang es der Stadt Biel, eine erste Etappe dieses Seeuferwegs zu planen, nämlich die Strecke zwischen dem Strandboden und der Müllermatte, die im Jahr 2014 endlich eingeweiht werden konnte. Das letzte Teilstück zwischen der Müllermatte und der Gemeindegrenze fehlt bis heute. Doch auch für diesen Abschnitt gilt: «Das Seeufer gehört der Bevölkerung!»

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Gemeineigentum und staatliche Planung – sie sind tief verwurzelt in unserer Geschichte und bedeutsam für die Gestaltung unserer Zukunft