Am 24. Mai hat der Bieler Mindestlohn eine wichtige Hürde genommen: Die Stadt Biel hat die Forderung nach einem städtischen Mindestlohn von 23.80 pro Stunde für rechtlich zulässig eingestuft.
Die Verfassung des Kantons Bern gibt den Gemeinden den nötigen Spielraum, um die Armut mit eigenen Massnahmen zu bekämpfen. Das hat die Staatsrechtlerin Eva Maria Belser von der Universität Freiburg bestätigt: Da tiefe Löhne Menschen in die Sozialhilfe drängen, kann ein kommunaler Mindestlohn ein wichtiges Instrument der Armutsbekämpfung werden – und Armutsbekämpfung ist nicht nur die Aufgabe des Kantons, sondern auch Sache der Gemeinden. Auf gesamtschweizerischer Ebene betont die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe seit vielen Jahren, dass Armut mit existenzssichernden Löhnen nachhaltig bekämpft werden kann.
Wir sehen den weiteren Schritten zur Einführung des städtischen Mindestlohns mit Zuversicht entgegen: Die Präsidialdirektion der Stadt Biel wird einen diesbezüglichen Vorstoss erarbeiten, spätestens im September 2026 soll dieser dem Stadtrat vorgelegt werden. Falls der Stadtrat dem Vorstoss zustimmt, wird der Mindestlohn in Kraft treten. Bei einem Nein des Stadtrats oder im Fall eines stadträtlichen Gegenvorschlags wird die Bieler Stimmbevölkerung an der Urne entscheiden.