Pilzkontrolle als verantwortungsvolle und rege nachgefragte Aufgabe
Die Kontrolle von Pilzen gehöre nicht zu den Aufgaben, die im Ortspolizeireglement aufgeführt seien, betont André Glauser, Sicherheitsdelegierter der Stadt. Es handle sich um eine freiwillige Aufgabe der Stadt, die mit der Haushaltssanierung im nächsten Jahr wie alle übrigen freiwilligen Aufgaben überprüft werde.
Doch wie die Autorin Catherine Duttweiler im Gratisanzeiger «Biel-Bienne» vom 23. Juli eindrücklich aufzeigt, ist es unverantwortlich, die Bieler Pilzkontrolle abzuschaffen. Denn erstens entspricht sie einem echten Bedürfnis: Vor zwei Jahren liessen 515 Bürgerinnen und Bürger über 810 Kilo Pilze prüfen, zudem zählt unser Land immer mehr Pilzsucher:innen. Und zweitens erbrachten die Bieler Pilzkontrolleur:innen eine unentbehrliche Leistung: Sie sortierten nicht nur 97 Kilo ungeniessbare Schwämme aus, sondern auch 3,4 Kilo giftige, darunter 1,4 Kilo tödlich giftige Pilze. Der Verzehr giftiger Pilze kann zu einem stundenlangen, qualvollen Tod führen.
Ein Schulbeispiel für die Bedeutung und den Nutzen des Service Public
In ihrem Artikel betont Catherine Duttweiler, die Bieler Pilzexpert:innen hätten ihre Dienstleistung bisher in den drei Herbstmonaten für eine bescheidene Entschädigung von 50 bis 100 Franken pro Tag erbracht, die Gesamtkosten der Bieler Pilzkontrolle hätten sich auf 5000 Franken pro Jahr belaufen. In einem harten Kontrast zu diesem bescheidenen Aufwand stehen die Kosten für eine Lebertransplantation, die nach dem Verzehr eines Knollenblätterpilzes oft als letzte lebensrettende Massnahme notwendig wird: Sie belaufen sich auf 110’000 bis 180’000 Franken, dazu kommen die Kosten für die Rehabilitation, die Nachuntersuchungen oder die Medikamente, die nach der Operation eingenommen werden müssen.
Die städtische Pilzkontrolle ist nicht die einzige Institution, die freiwillige Zuwendungen der Stadt erhalten hat. Im Wissen, dass die meisten unterstützten Institutionen einen Mehrwert schaffen, der die städtischen Zuwendungen klar übersteigt, werden wir allfällige weitere derartige «Sparmassahmen» der Stadt im Rahmen unserer Möglichkeiten bekämpfen.
Die Bundesverfassung verlangt den Schutz der Gesundheit im Umgang mit Lebensmitteln
Das Ende der Bieler Pilzkontrolle widerspricht dem Geist übergeordneter rechtlicher Bestimmungen. Im Artikel 118 der Bundesverfassung wird klar festgehalten, dass der Bund im Rahmen seiner Zuständigkeiten Massnahmen zum Schutz der Gesundheit zu treffen hat. Unter anderem hat er Vorschriften über den Umgang mit Lebensmitteln zu erlassen. Diesem Geist müssten auch städtische Institutionen nachleben! Die Pilzsammler:innen unserer Stadt haben zwar die Möglichkeit, nach Lyss oder nach Leubringen auszuweichen oder einem Pilzverein beizutreten – aber dass gerade das Zentrum unserer Region keine Pilzkontrolle mehr anbietet, dürfte nicht akzeptiert werden.